Jugendarbeitsschutz-Check

Erlaubte Arbeitszeiten je nach Alter — auf einen Blick. Ohne Anmeldung, ohne gespeicherte Daten.

Jugendliche (15–17) — Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche, verteilt auf höchstens 5 Werktage.
  • Arbeitszeit grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr (branchenabhängig gibt es Ausnahmen, z. B. Bäckereien, Gastronomie).
  • Nachtruhe: mindestens 12 Stunden ununterbrochen zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Pausen: ab 4,5 Std. Arbeitszeit mind. 30 Min., ab 6 Std. mind. 60 Min. Pause — spätestens nach 4,5 Std. ohne Pause ist Schluss.
  • Grundsätzlich keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen — auch hier gibt es branchenbezogene Ausnahmen (z. B. Gastronomie, Verkauf, Krankenhäuser) mit Ausgleichstagen.
  • Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zählt als voller Arbeitstag (8 Std.) — an diesem Tag darf danach nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden.

Warum es überhaupt Sonderregeln für Jugendliche gibt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll verhindern, dass Ausbildung und körperliche/geistige Entwicklung durch zu lange oder ungünstig gelegte Arbeitszeiten leiden. Die Grenzen sind deshalb enger als beim allgemeinen Arbeitszeitgesetz für Erwachsene — nicht willkürlich, sondern auf Schule, Freizeit und Erholung ausgelegt.

Verstöße gegen diese Regeln — etwa systematische Überstunden oder Arbeit tief in der Nacht — solltest du dokumentieren und bei Unsicherheit mit der Berufsschule, der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder der zuständigen IHK/HWK ansprechen.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich überhaupt arbeiten?
Grundsätzlich ab 15 Jahren (Vollzeitschulpflicht meist bis 15/16, je Bundesland). Kinder unter 13/14 dürfen nur in engen Ausnahmen leichte Tätigkeiten übernehmen (z. B. Zeitung austragen, mit Zustimmung der Eltern und zeitlich stark begrenzt).
Wie viele Stunden darf ich als Azubi unter 18 arbeiten?
Maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, verteilt auf höchstens 5 Tage. Der Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zählt als volle Arbeitszeit.
Darf ich als Minderjährige/r Überstunden machen?
Grundsätzlich nein — das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Überstunden nur in sehr engen Ausnahmefällen (z. B. Notfälle), die dann durch Freizeit ausgeglichen werden müssen.
Gilt das auch noch, wenn ich während der Ausbildung 18 werde?
Nein. Ab dem 18. Geburtstag gilt das normale Arbeitszeitgesetz — die engeren Jugendschutz-Grenzen (8h/Tag, kein Nachtdienst) entfallen dann.

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Orientierung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind JArbSchG/ArbZG und dein Ausbildungsvertrag.