Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Du unterstützt Ärzt*innen in Praxen oder Kliniken — organisatorisch und bei einfachen medizinischen Tätigkeiten.
Dauer
3 Jahre
Gehalt (Richtwert)
Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag (vmf/AAA) ab 2026: 1.050 € im 1., 1.150 € im 2., 1.250 € im 3. Lehrjahr brutto/Monat (nicht tarifgebundene Praxen teils niedriger); nach der Ausbildung moderates, aber stabiles Gehalt mit guten Übernahmechancen in Praxen.
Voraussetzungen
Meist mittlerer Schulabschluss, gute Noten in Biologie und Deutsch von Vorteil. Einfühlungsvermögen und Organisationstalent gleichermaßen wichtig.
Typischer Alltag
- Patient*innen empfangen und Termine koordinieren
- Blutabnahmen, Verbände, einfache Untersuchungen assistieren
- Abrechnung mit Krankenkassen
- Praxisorganisation und Materialverwaltung
✓ Passt gut, wenn du …
- gern mit Menschen und im medizinischen Umfeld arbeitest
- auch bei Blut/kleinen Eingriffen nicht wegschaust
- strukturiert und freundlich am Empfang arbeiten kannst
✗ Eher nicht, wenn du …
- dir vor medizinischen Prozeduren graut
- du körperlich aktivere Arbeit bevorzugst
Sozial-helfend · Strukturiert-organisierend — mach den Was-nun-Quiz, um zu sehen, ob dein Typ passt.
Ähnliche Wege
- Pflegefachmann/-frauDu pflegst und betreust Menschen in Kliniken, Altenheimen oder ambulanten Diensten — medizinisch und menschlich.→
- Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-rDu unterstützt Zahnärzt*innen bei Behandlung und Praxisorganisation — von der Assistenz am Stuhl bis zur Abrechnung.→
- Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-inDu stellst Medikamente her und prüfst sie, berätst Kund*innen in der Apotheke und bearbeitest Rezepte.→
Nächste Schritte
Weiterlesen
Was bleibt vom Gehalt?
Bereit für die Bewerbung?
Quellen
Dauer, Voraussetzungen und Gehalts-Richtwerte orientieren sich an diesen offiziellen Stellen — für den aktuellen Stand bei diesem konkreten Beruf gilt die jeweils dort verlinkte Live-Datenbank:
Orientierungswerte ohne Gewähr — Gehälter und Zulassungsbedingungen variieren nach Branche, Region und Tarifbindung. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Betriebs bzw. der Hochschule.